In Zukunft können Verbraucher in Deutschland noch schneller den Stromanbieter wechseln. Nach einem Beschluss der Bundesregierung verkürzt sich die Kündigungsfrist von vier auf zwei Wochen. Zudem soll es künftig möglich sein, den Wechsel zu jedem Werktag vorzunehmen. Bisher galt die Regelung, dass ein Anbieterwechsel immer nur zum Ersten des Monats möglich ist. Nach Aussage des Bundeswirtschaftsministers Philipp Rösler solle mit diesen Maßnahmen der Wettbewerb erhöht und die Strompreise stabil gehalten werden.
Einsparungen von bis zu 200 Euro möglich
Nach Angaben von verschiedenen Preisportalen sind durch einen Wechsel des Stromanbieters Einsparungen von bis zu 200 Euro pro Jahr möglich. Derzeit gibt es in Deutschland etwa 1100 Stromanbieter, sodass für jede Region günstige Stromanbieter zur Verfügung stehen. Wer für seinen Wohnort günstige Stromanbieter sucht, sollte in jedem Falle einen Preisvergleich durchführen. Dieser lässt sich leicht durch die Eingabe von Postleitzahl und jährlichem Stromverbrauch über das Internet erledigen. Nach dem Vergleich kann man direkt online den Stromanbieter wechseln.
Wechsel innerhalb drei Wochen
Vorausgesetzt der Bundesrat stimmt den geplanten Änderungen zu, können diese bereits im April in Kraft treten. Verbraucher haben dann die Möglichkeit innerhalb von maximal drei Wochen den Anbieter zu wechseln. Die geänderten Kündigungsfristen gelten für alle Grundversorgungsverträge. Verbraucher, welche einen Stromvertrag mit längeren Vertragslaufzeiten abgeschlossen haben, können diese nur bei einer Preiserhöhung des Stromanbieters vorzeitig kündigen. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von vier Wochen.
Den Stromanbieter wechseln
Wer günstige Stromanbieter miteinander verglichen und sich zum Wechsel entschlossen hat, der kann einfach beim gewählten Anbieter ein Auftragsformular online ausfüllen. Dieser übernimmt alle wichtigen Schritte von der Kündigung des alten Vertrages bis zur Vereinbarung des Wechseltermins. Der Kunde muss dann dem Anbieter lediglich die aktuellen Zählerstände am Tag des Wechsels mitteilen. Verbraucher, die aufgrund von Preiserhöhungen von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, sollten den bestehenden Vertrag nach Möglichkeit selbst kündigen, um ein Überschreiten der Kündigungsfrist zu verhindern.
